DOC Standard


Die DOC Deklaration von Prosecco steht für die Erfüllung eines Regelwerks, welches 2009 vom italienischen Prosecco-Consortium verabschiedet wurde und strikte Qualitätsmerkmale festlegt. Was bedeutet dies genau für Prosecco?

Mit der Anbauverordnung soll beispielsweise verhindert werden, dass meist billig eingekaufte Grundweine nicht mehr im Ausland zu Prosecco verarbeitet werden dürfen. Diese Regelung führt seit 2009 zu einer deutlichen Marktbereinigung im Niedrigpreissegment sowie zu mehr Transparenz und einem insgesamt weiter steigenden Preis- und Qualitätsniveau von Prosecco. Nur noch Perl- und Schaumweine aus dem geschützten Anbaugebiet entlang des Flusses Soligo dürfen sich heute PROSECCO nennen und das Gütesiegel DOC tragen. Weiterhin müssen sie folgende Qualitätsmerkmale erfüllen:

1.  Alle Produkte die nicht aus der definierten Qualitätsregion kommen, dürfen den Namen Prosecco nicht mehr tragen und müssen bei  abweichender Herkunft als Glera-Weine bezeichnet werden

2.  Für die Abfüllung und den Verkauf von Prosecco sind Glasflaschen vorgeschrieben, Dosen sind nicht mehr zulässig.

3.  Die Rebsortenreinheit wurde festgelegt: ein Prosecco muss zu 100% aus der traditionellen Glera-Traube, einer weißen italienischen Rebsorte (ehemals „Prosecco-Traube“), stammen. Verschnitte mit preisgünstigeren    Trauben (z.B. Verduzzo-Prosseco) sind nicht mehr zulässig.

4. Prosecco muss mit einer individuellen Halsbanderole versehen werden und ist sonst nicht verkehrsfähig.

5. Prosecco im Fass (derzeit ca. 15.000 HL) ist ab 01. Oktober 2009 in Deutschland verboten. Die maximale Größeneinheit, in welcher Prosecco künftig abgefüllt werden darf, beträgt 6 Liter.